NCC-AT Cyber Security Schecks
Die Ausschreibung Cyber Security Schecks 2023 ist eine Maßnahme des Nationalen Koordinierungszentrums für Cybersicherheit (NCC-AT). Der Fond Zukunft Österreich und das Programm Digital Europe der Europäischen Kommission unterstützen diese Fördermaßnahme zu gleichen Teilen.
Cyber Security Schecks unterstützen österreichische KMU, die ab Oktober 2024 zur Anwendung der Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 verpflichtet sind, bei der Umsetzung von Cyber Security Maßnahmen zu NIS2. Die Ausschreibung ist von 16. Oktober 2023 bis 15. Jänner 2024 geöffnet.
Was wird gefördert?
Der Cyber Security Scheck unterstützt Unternehmen dabei, Sicherheitsmaßnahmen zu NIS2 umzusetzen und dadurch die Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit ihrer Netz- und Informationssysteme zu stärken. Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für ganzheitliche Beratungsleistungen, die für die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind.
- Es kann maximal ein Cyber Security Scheck pro Unternehmen gefördert werden.
- Der Förderzeitraum beträgt 12 Monate, eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Die Förderung muss vor Umsetzung der Maßnahme beantragt werden.
- Der Projektstart muss bis spätestens 1. April 2024 erfolgen.
Wer ist förderbar?
- Mittlere Unternehmen (MU) – das sind Unternehmen ab 50 bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder bis 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme, und
- Kleinunternehmen (KU) – das sind Unternehmen bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanz,
die über eine Niederlassung in Österreich verfügen, in den Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen und bestimmten Sektoren angehören.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal 10.000 €. Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Förderung wird aus Mitteln des Fonds Zukunft Österreich und des Programms DIGITAL Europe der Europäischen Kommission finanziert.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der FFG.
