Europäisches Kompetenzzentrum für Cybersicherheit (ECCC)

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Das Europäische Kompetenzzentrum für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit (ECCC) bildet zusammen mit dem Netz der nationalen Koordinierungszentren (NCC) den neuen europäischen Rahmen zur Förderung von Innovation und Industriepolitik im Bereich der Cybersicherheit.

Das ECCC wurde mit der Verordnung (EU) 887/2021 eingerichtet und hat seinen Sitz in Bukarest. Hauptaufgabe des ECCC ist es, strategische Schwerpunkte für Investitionen in Forschung, Technologie und industrieller Entwicklung gemeinsam mit den Mitgliedstaaten festzulegen, um durch gezielte Investitionen die strategische Autonomie der Europäischen Union zu fördern.

Aufgaben des ECCC

Artikel 5 der Verordnung (EU) 887/2021 legt den breiten Aufgabenbereich des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit fest. Das Kompetenzzentrum übernimmt strategische Aufgaben und Umsetzungsaufgaben, um seinen Auftrag und seine Ziele zu erfüllen.

Die strategischen Aufgaben umfassen unter anderem:

  • eine Strategische Agenda erarbeiten und ihre Umsetzung überwachen, 
  • Prioritäten für die Arbeit des Kompetenzzentrums in verschiedenen Bereichen festlegen und
  • Synergien zwischen und Zusammenarbeit mit einschlägigen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union gewährleisten.

Zu den Umsetzungsaufgaben zählen unter anderem:

  • Aktivitäten zur Förderung der Cybersicherheit durchführen,
  • mit nationalen Koordinierungszentren zusammenarbeiten,
  • Mitglieder der Gemeinschaft bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit unterstützen und 
  • die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren im Bereich der Cybersicherheit fördern.

Weitere Einzelheiten zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums können in Artikel 5 der Verordnung (EU) 887/2021 nachgelesen werden.

 

Rechtstext

Verordnung (EU) 2021/887 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Industrie, Technologie und Forschung im Bereich der Cybersicherheit und des Netzwerks nationaler Koordinierungszentren (EurLex)